Von Justus Leicht – 26. Oktober 2022
Die in einer Nacht-und-Nebel-Aktion beschlossene Änderung des Volksverhetzungs-Paragraphen 130 des Strafgesetzbuches ist ein beispielloser Angriff auf die Grundrechte der Meinungs- und Versammlungsfreiheit. Angesichts der rasanten Rückkehr des deutschen Militarismus soll jeder Zweifel an der ohrenbetäubenden Kriegspropaganda und jede Opposition gegen die Kriegspolitik unter Strafe gestellt werden. Konkret wird Paragraph 130 durch einen Absatz ergänzt, wonach es mit bis zu drei Jahren Gefängnis bestraft werden kann, wenn man „öffentlich oder in einer Versammlung“ Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder Kriegsverbrechen „billigt, leugnet oder gröblich verharmlost“. Offiziell wird damit ein EU-Beschluss von 2008 zur Bekämpfung von Rassismus umgesetzt werden, daher muss die Äußerung „geeignet“ sein, zu „Hass oder Gewalt“ gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen dessen Zugehörigkeit dazu „aufzustacheln und den öffentlichen Frieden zu stören“.