Von Ulrich Rippert und Christoph Vandreier – 16. Januar 2023
Das Urteil des Berliner Verfassungsgerichts, die Wahlen für das Abgeordnetenhaus am 12. Februar komplett zu wiederholen, stößt in den herrschenden Kreisen und der Bundesregierung auf heftige Opposition. 43 Politiker haben beim Bundesverfassungsgericht den Erlass einer Einstweiligen Anordnung beantragt. Sie wollen erreichen, dass die bereits angelaufene Wahl gestoppt wird. Dabei geht es nur vordergründig darum, dass Politiker (etwa von der Linkspartei) darum fürchten, bei Neuwahlen ihre eigenen Sitze und Posten zu verlieren. Schon die bisherige Weigerung des Bundesverfassungsgerichts, die Klage abzuweisen, weil sie eindeutig nicht in seine Zuständigkeit fällt, zeigt, dass es für die Klage breite Unterstützung in der herrschenden Klasse gibt. Die Absage der Neuwahl wäre ein fundamentaler Angriff auf die demokratischen Rechte der Bevölkerung. Denn die Wahlen im September 2021 haben in keiner Weise den Standards einer freien und gleichen Wahl genügt, wie das Berliner Verfassungsgericht zweifelsfrei feststellte. Tausende Wähler mussten stundenlang warten, konnten ihre Stimme gar nicht abgeben oder hatten ungültige Wahlzettel erhalten. Die Absage der Neuwahl wäre ein fundamentaler Angriff auf die demokratischen Rechte der Bevölkerung. Denn die Wahlen im September 2021 haben in keiner Weise den Standards einer freien und gleichen Wahl genügt, wie das Berliner Verfassungsgericht zweifelsfrei feststellte. Tausende Wähler mussten stundenlang warten, konnten ihre Stimme gar nicht abgeben oder hatten ungültige Wahlzettel erhalten. Wenn diese Pseudo-Wahl vom Bundesverfassungsgericht legitimiert und die notwendige Wahlwiederholung gestoppt wird, kommt das der Abschaffung demokratischer Wahlen gleich. Die herrschenden Eliten könnten Wahlen dann nach Belieben sabotieren und ihre verhasste Politik ohne jede Rücksicht auf die Wähler durchsetzen.