Von Justus Leicht – 19. Februar 2023
Ein von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) eingebrachter Gesetzentwurf soll es künftig erleichtern, Beamte wegen „extremistischer Verfehlungen“ aus dem Staatsdienst zu „entfernen“. Zu diesem Zweck werden deren demokratische Rechte in Disziplinarverfahren massiv eingeschränkt. Damit soll der Staatsapparat für politische und soziale Konflikte gewappnet werden. Bislang galt: Beamter – ob nun in Rathäusern, Polizeistationen, Schulen oder Universitäten – wird jemand auf Lebenszeit, d.h. er ist grundsätzlich unkündbar. Anders als andere Beschäftigte muss er auch nicht in die Sozialversicherung einzahlen, sondern erhält Gesundheits- und Altersversorgung über den Staat. Ein Beamter ist zwar weisungsgebunden, muss aber willkürliche oder rechtswidrige Weisungen nicht befolgen, sondern ist Gesetz und Verfassung verpflichtet. Daher – so die Theorie – soll er wirtschaftlich und rechtlich abgesichert sein. Ein wesentlicher Ausfluss davon war, dass nur unabhängige Gerichte einen Beamten aus dem Dienst entfernen können. Damit soll es nach Faesers Willen nun vorbei sein. Statt Disziplinarklage vor dem Verwaltungsgericht zu erheben, sollen die Behörden künftig sämtliche Disziplinarmaßnahmen mittels Verfügung selbst anordnen. Zwar kann der Beamte dagegen klagen. Doch er oder sie steht erst einmal vor vollendeten Tatsachen. Nicht mehr der Staat, sondern der Beamte trägt das Prozessrisiko und für die Zeit bis zur rechtskräftigen Entscheidung der Klage die wirtschaftlichen und sozialen Unsicherheiten und Nachteile der Entlassung. Auch der gerichtliche Rechtsschutz gegen „Disziplinarverfügungen“ soll soweit wie möglich beschränkt werden. Die Berufung soll nur ausnahmsweise statthaft sein, wenn sie vom Verwaltungsgericht als zulässig erklärt wird.