Von Thomas Röper – 21. März 2023 13:52 Uhr
Die EU finanziert die Ermittlungen des Internationalen Strafgerichtshofes gegen Russland. Daher sind die Ergebnisse nicht überraschend. … Am 8. Juni 2022 hat die EU in einer Presseerklärung mitgeteilt, die „Ermittlungen“ des Internationalen Strafgerichtshofes zu Kriegsverbrechen in der Ukraine finanziell mit mehreren Millionen Euro zu unterstützen. Die Entscheidung darüber ist schon früher gefallen und in der Presseerklärung klang das so: „Bereits am 25. April (2022) haben Eurojust und der IStGH vereinbart, ihre Kräfte zu bündeln und den Gerichtshof an der gemeinsamen Ermittlungsgruppe der EU zu beteiligen. Informationen über mögliche Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit werden derzeit gesammelt, um in Zukunft Ermittlungen und Gerichtsurteile zu ermöglichen und Verantwortliche für Kriegsverbrechen zur Rechenschaft zu ziehen.“ Man könnte meinen, dass das begrüßenswert wäre, jedoch sind die Ermittlungen einseitig. Gegen die Ukraine wird nicht ermittelt. Die Kriegsverbrechen, die von ukrainischer Seite unbestritten begangen werden, untersucht der Internationale Strafgerichtshof ausdrücklich nicht. Das ist keine Unterstellung von mir, das wurde in der Presseerklärung der EU deutlich gesagt: „Das Projekt soll dazu beitragen, die Straflosigkeit bei internationalen Verbrechen weltweit zu bekämpfen. Somit werden auch die laufenden Ermittlungen zu den russischen Kriegsverbrechen in der Ukraine verstärkt. (…) Es darf keine Straffreiheit für die unter russischer Besatzung begangenen Verbrechen geben.“