Von Patrick Martin – 5. August 2023
Der ehemalige US-Präsident Donald Trump wurde am Donnerstagnachmittag vor dem Bundesgericht von Washington D.C. angeklagt. Er plädierte auf „nicht schuldig“ in Bezug auf vier Anklagepunkte im Zusammenhang mit seinen Versuchen, die Präsidentschaftswahlen im Jahr 2020 zu kippen. Höhepunkt dieser Bestrebungen war der gewaltsame Sturm auf das Kapitol am 6. Januar 2021. Trump erschien vor der Richterin Moxila Upadhyaya, welche die Bedingungen dafür bestimmte, dass er auf freiem Fuß bleiben kann und keine Kaution stellen oder seinen Reisepass abgeben muss. Sonderermittler Jack Smith, der die Anklage gegen Trump erhoben hat, beantragte keine Kaution, sondern nur die Auflage, dass Trump keinen direkten Kontakt zu Personen aufnehmen darf, die als Zeugen in dem Fall in Frage kommen. Alle derartigen Kontakte, die eine große Anzahl von Menschen umfassen, müssen über Trumps Anwälte laufen. Die Bundesbezirksrichterin Tanya Chutkan, die das Strafverfahren leiten wird, war bei der Anklageerhebung nicht anwesend. Sie setzte aber eine erste Anhörung in ihrem Gerichtssaal für den 28. August an, fünf Tage nach der ersten republikanischen Präsidentschaftsdebatte. Die Richterin deutete an, sie werde bei dieser Anhörung vermutlich einen Verhandlungstermin festlegen. Das deutet auf einen beschleunigten Zeitplan hin, der zu einer Verhandlung irgendwann im nächsten Frühjahr führen könnte. Das würde zeitlich auf die Vorwahlen fallen, bei denen der Präsidentschaftskandidat der Republikaner gewählt wird, oder kurz danach. Trump ist derzeit aussichtsreichster Kandidat der Partei und hat in den Umfragen einen riesigen Vorsprung vor seinen offiziellen Rivalen.