Von Rainer Werning und Wolf Göhring – 12. Oktober 2023
Am 13. Juli berichteten die NachDenkSeiten unter dem Titel Streumunition über außenpolitischem Minenfeld – zur Strafanzeige gegen den Bundespräsidenten als Erste über die drei Tage zuvor bei der Bonner Staatsanwaltschaft eingereichte Strafanzeige des Diplom-Mathematikers Wolf Göhring. Am 8. August teilte die Staatsanwaltschaft Koblenz, an die die Anzeige mittlerweile weitergereicht worden war, Herrn Göhring mit, dass sie seinem Begehren nicht nachkommt. Sie hielt die Anzeige für „abwegig und rechtsmissbräuchlich“ und verwahrte sich dagegen, als „Superrevisionsinstanz für nicht genehme politische Entscheidungen benutzt (zu werden)“. Das wiederum veranlasste Herrn Göhring, bei der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz am 23. September eine elfseitige Beschwerde gegen den Entscheid vom 8. August einzulegen, die den NDS vorliegt und die Sie hier in vollem Wortlaut nachlesen können.