Von Jens Berger – 1. Dezember 2023
Welchen Sinn machen Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte, die 2G-Regelung oder die einrichtungsbezogene Impfpflicht, wenn der Impfstoff, um den es geht, nie eine Zulassung für andere Zwecke als den Eigenschutz hatte? Wie soll man die Werbekampagne der Bundesregierung bewerten, bei der nach dem Motto, „Wer sich nicht impfen lässt, gefährdet andere“, ein hoher moralischer Druck auf Ungeimpfte ausgeübt wurde? All diese Fragen müssen nun neu aufgerollt werden, nachdem über eine Anfrage von Europaparlamentariern herauskam, dass die Notfallzulassung für die Corona-Impfstoffe durch die EMA ausschließlich zur Eigenimmunisierung und ausdrücklich nicht zur Reduzierung der Infektionsübertragung in der Bevölkerung erfolgte. Zur Ansteckungsgefahr von Geimpften gab es laut EMA nie ausreichend Daten. … und es ist davon auszugehen, dass der Gesetzgeber dies auch zu jedem Zeitpunkt genau wusste.