Von John J. Mearsheimer – 7./4. Januar 2023
Redaktionelle Vorbemerkung: Dieser Artikel ist in mehrfacher Hinsicht sehr bemerkenswert. Erstens sieht man hier, dass sich redliche Menschen eingestehen können, eine Fehleinschätzung vorgenommen zu haben und dies auch öffentlich deutlich machen können – Respekt! Zweitens kann nach diesem in dem Artikel vorgestellten Dokument niemand mehr behaupten: „Davon habe ich nichts gewusst.“ Wie auch immer diese korrupte, manipulierte und zutiefst delegitimierte Justizapparatur diesen Fall „beerdigen“ wird (wir können uns auf diese „Argumente“ einstellen: „Wir sind nicht zuständig.“ – „Die Sachdarstellung ist bestritten und unbewiesen.“ – usw.) – die vorgelegten Beweise und die juristische Argumentation sind absolut wasserfest. Annalena Baerbock und Olaf Scholz sollten sich in einem „Nürnberg“-Tribunal wiederfinden und entsprechend verurteilt werden.(am)
Ich schreibe, um auf ein wirklich wichtiges Dokument hinzuweisen, das weit verbreitet und von jedem, der sich für den laufenden Gaza-Krieg interessiert, aufmerksam gelesen werden sollte.
Konkret beziehe ich mich auf den 84-seitigen „Antrag“, den Südafrika am 29. Dezember 2023 beim Internationalen Gerichtshof (IGH) eingereicht hat und in dem Israel beschuldigt wird, Völkermord an den Palästinensern im Gazastreifen zu begehen.
Darin wird behauptet, dass Israels Handlungen seit Beginn des Krieges am 7. Oktober 2023 „darauf abzielen, die Vernichtung eines wesentlichen Teils der palästinensischen nationalen, rassischen und ethnischen … Gruppe im Gazastreifen herbeizuführen.“ Dieser Vorwurf fällt eindeutig unter die Definition von Völkermord in der Genfer Konvention, die Israel unterzeichnet hat. Der Antrag ist eine hervorragende Beschreibung dessen, was Israel in Gaza tut. Er ist umfassend, gut geschrieben, gut argumentiert und gründlich dokumentiert.