Von Thomas Röper – 13. Februar 2024
Vorbemerkung der GG-Redaktion: Auch wenn wir dem nachfolgenden Beitrag nicht in allen Punkten zustimmen (Bundesinnenministerin Nancy Faeser ist sicher alles andere als eine „Linksextremistin“, auch halten wir die Berufung auf den „Verfassungsschutz“ nicht für zielführend, wenn es um die Einordnung politischer Positionen und Organisationen geht), sind wir der Meinung, dass die zentralen Thesen des Autors ins Schwarze treffen. Daher wollen wir ihn unseren Lesern nicht vorenthalten.
In diesen Tagen werden viele Gesetze in Angriff genommen, die von der Regierung abweichende Meinungen unter Strafe stellen und den Überwachungsstaat massiv ausbauen werden. Dabei wird bewusst auf Willkür gesetzt, indem klare Formulierungen, was bestraft werden kann, vermieden werden.
Früher gab es in Deutschland klar definierte gesetzliche Regelungen, was gesagt werden darf und was nicht. Im Strafrecht war verankert, dass üble Nachrede oder Verleumdung verboten waren, oder dass Volksverhetzung strafbar ist. Und es war auch klar definiert, was diese Straftaten sind. Um ein friedliches Zusammenleben in einem Staat zu garantieren, sind solche Einschränkungen der Meinungsfreiheit auch vernünftig, denn den Ruf von Menschen mutwillig durch die bewusste Verbreitung von Unwahrheiten über sie zu beschädigen, oder zu Hass zwischen Teilen der Gesellschaft aufzurufen, sollte jede Gesellschaft in ihrem eigenen Interesse verbieten.
Inzwischen wird die „Grenze des Sagbaren“, also die Meinungsfreiheit, in Deutschland und der EU durch diverse Maßnahmen immer weiter eingeschränkt, wobei klare Definitionen, was gesagt werden darf und was nicht, vermieden werden. So können gestern noch erlaubte Aussagen heute zu verbotenen Aussagen werden, es handelt sich um legalisierte Willkür.
Das begann zunächst auf einer nicht-gesetzlichen Ebene, als die Meinungsfreiheit im Internet eingeschränkt wurde, indem die großen Plattformen willkürlich diese oder jene Meinung verboten und Posts, Videos oder ganze Accounts gelöscht haben, wenn ihnen Aussagen, die eigentlich vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt waren, nicht gefallen haben. Das geschah mit aktiver Unterstützung der Regierung, die sogenannte NGOs finanziert hat, die dann wiederum verkündet haben, was ihrer Meinung im Netz nicht mehr gesagt werden darf.
So wurde, ohne Gesetze zu schaffen, die Meinungsfreiheit eingeschränkt und die Regierung konnte sich hinter der angeblichen „Zivilgesellschaft“ (wie diese NGOs gerne bezeichnet werden) verstecken, wobei die Regierung durch finanziellen Einfluss die Teile der „Zivilgesellschaft“ unterstützt hat, die ihrer Linie treu waren. Verräterisch war in diesem Zusammenhang die Beschwerde der „Zivilgesellschaft“, als die Regierung Ende 2023 gezwungen war, die Finanzierung zu reduzieren.
„Delegitimierung des Staates“
Während der Corona-Zeit wurde die Meinungsfreiheit in Deutschland weiter eingeschränkt und auch der Staat trat auf den Plan. Der Verfassungsschutz, also der deutsche Inlandsgeheimdienst, verkündete, dass er Menschen überwachen werde, die „den Staat delegitimieren“. Eine Definition, was eine „Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“ eigentlich genau ist, wurde dabei nicht gegeben.
Gemeint war damit, dass jeder vom Verfassungsschutz überwacht werden konnte, der die Corona-Maßnahmen der Regierung kritisiert, auch wenn er dabei nicht gegen Gesetze verstößt. Damit wurde die Tür zur Willkür, dieses Mal offen von staatlicher Seite, weiter geöffnet, denn im Verfassungsschutzbericht hieß es dazu bewusst schwammig formuliert:
„Diese Form der Delegitimierung erfolgt meist nicht durch eine unmittelbare Infragestellung der Demokratie als solche, sondern über eine ständige Agitation gegen und Verächtlichmachung von demokratisch legitimierten Repräsentantinnen und Repräsentanten sowie Institutionen des Staates und ihrer Entscheidungen.“
Das müssen wir uns genau anschauen, denn „Verächtlichmachung von demokratisch legitimierten Repräsentantinnen und Repräsentanten sowie Institutionen des Staates und ihrer Entscheidungen“ bedeutet nichts anderes, als dass man in Deutschland seitdem in das Fadenkreuz der geheimdienstlichen Überwachung inklusive Abhörmaßnahmen etc. geraten kann, wenn man Abgeordnete und Regierungsmitglieder („demokratisch legitimierte Repräsentantinnen und Repräsentanten“) und ihre Entscheidungen kritisiert.
Früher waren es demokratische Werte, wenn man Entscheidungen der Regierung hinterfragt oder kritisiert hat, nun ist das plötzlich verboten.
Der „Kampf gegen rechts“
Inzwischen wurde das ausgeweitet. Unter dem Begriff „Kampf gegen rechts“ werden heute mehr oder weniger offen alle kritisiert, die Entscheidungen der deutschen Regierung kritisieren. Das können Entscheidungen über Corona-Maßnahmen sein, Entscheidungen über Migration, Entscheidungen über den außenpolitischen Kurs des Landes, Entscheidungen zu Gender und LGBT und so weiter. Der Umfang dessen, was heute nicht mehr gesagt werden darf, wird immer weiter ausgedehnt.