Von Thomas Röper – 9. April 2024
Der Staatssender SWR hat eine Moderatorin gefeuert, weil sie wegen des Völkermordes in Gaza zum Boykott israelischer Waren aufgefordert hat. In seiner Begründung schreibt der SWR, die Moderatorin habe „Neutralität vermissen lassen“.
Die deutschen Staatsmedien, die in Deutschland als „öffentlich-rechtlich“ bezeichnet werden, sind per Gesetz beauftragt, objektiv und neutral zu berichten, und vor allem, die gesamte Meinungsvielfalt abzubilden. So ist es in Paragraf 11 des Rundfunkstaatsvertrages geregelt, dessen zweiter Absatz lautet:
„Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben bei der Erfüllung ihres Auftrags die Grundsätze der Objektivität und Unparteilichkeit der Berichterstattung, die Meinungsvielfalt sowie die Ausgewogenheit ihrer Angebote zu berücksichtigen“
„Extreme politische Positionen“
Es kann niemand bestreiten, dass es in Deutschland sehr kritische Sichtweisen auf das Vorgehen Israels in Gaza gibt. Laut Gesetz ist es daher die Aufgabe der deutschen Staatsmedien, beide Meinungen – also die der Israel-Unterstützer und die der Israel-Kritiker – zu berücksichtigen und beide Seiten zu Wort kommen zu lassen.
Bekanntlich tun die deutschen Medien das nicht, denn echte Kritik an der israelischen Regierung wird in Deutschland sofort als angeblicher Antisemitismus diffamiert. In deutschen Medien wird Israels Völkermord nicht beim Namen genannt, sondern es wird im Gegenteil bestritten, dass Israel einen Völkermord begeht. Andere Meinungen sind in deutschen Medien nicht erlaubt.
Meine Formulierung, dass andere Meinungen in deutschen Medien nicht erlaubt sind, hat sich nun wieder bestätigt. Die 29-jährige – inzwischen ehemalige – SWR-Moderatorin Helen Fares hat in sozialen Netzwerken dazu aufgefordert, keine Produkte von Unternehmen zu kaufen, die Israels Wirtschaft, und damit auch Israels Krieg in Gaza, unterstützten. Das war für den SWR ein Grund, der jungen Frau Antisemitismus vorzuwerfen und sie zu feuern. In der Presseerklärung dazu warf der SWR ihr deswegen vor, „wiederholt auf ihrem privaten Social-Media-Account extreme politische Positionen geäußert“ zu haben.
Aus Sicht des SWR ist es also eine „extreme politische Position“, wenn man Israels Politik kritisiert. Wie war das mit der Meinungsvielfalt, die der SWR laut Gesetz zu berücksichtigen hat?
Laut dem SWR ist es auch eine „extreme politische Position“, wenn man zum Boykott israelische Produkte aufruft. Aber warum ist dann der Aufruf zum Boykott russischer Produkte nicht nur keine „extreme politische Position“, sondern sogar Pflicht, weil die Sanktionen genau dieses Ziel haben?