Von Peter Schwarz – 11. April 2024
79 Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs, in dem die Nazis sechs Millionen Juden ermordeten, steht Deutschland erneut wegen Beihilfe zum Völkermord vor dem höchsten internationalen Gericht. Am 8. und 9. April verhandelte der Internationale Gerichtshof in Den Haag über eine Klage Nicaraguas, das der deutschen Regierung vorwirft, gegen die UN-Völkermordkonvention und andere internationale Vereinbarungen zu verstoßen, die Deutschland unterzeichnet hat.
Obwohl sie rechtlich dazu verpflichtet sei, habe die deutsche Regierung nichts unternommen, um einen Genozid im Gazastreifen zu verhindern, heißt es in der Klage. Stattdessen stelle sie Israel Hilfe, einschließlich militärischer Ausrüstung, zur Verfügung, die bei der Begehung eines Völkermords verwendet werde. Sie weigere sich, Personen anzuklagen und zu bestrafen, die schwerwiegende Verbrechen gegen das Völkerrecht begingen. Und in einer weiteren Verletzung ihrer Verpflichtungen aus dem humanitären Völkerrecht habe sie die finanzielle Unterstützung für das UN-Palästinenserhilfswerk UNRWA eingestellt.
Nicaragua verlangt, dass der IGH Deutschland verurteilt und außerdem in einem Eilverfahren einen Stopp der deutschen Waffenlieferungen an Israel, eine Überprüfung, wo die Waffen eingesetzt wurden, und eine Fortsetzung der Hilfszahlungen an die UNRWA anordnet.
Die Beweise, die Nicaragua zur Untermauerung der Klage anführt, sind überwältigend und nicht zu widerlegen.