Von Thomas Scripps – 18. April 2024
Die Vereinigten Staaten haben der britischen Regierung „Zusicherungen“ gegeben, um des WikiLeaks-Gründers und Journalisten Julian Assange habhaft zu werden. Er ist derzeit immer noch im Londoner Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh inhaftiert.
Die USA wollen Assange auf der Grundlage des Spionagegesetzes vor Gericht stellen, was de facto eine lebenslange Haftstrafe impliziert, weil er Dokumente veröffentlicht hat, die Kriegsverbrechen und Menschenrechtsverletzungen durch die USA und ihre imperialistischen Verbündeten aufdecken.
Als der High Court des Vereinigten Königreichs Ende letzten Monats den USA die Möglichkeit bot, Zusagen abzugeben und Assange damit der Berufungsmöglichkeit gegen seine Auslieferung zu berauben, schrieb die World Socialist Web Site : „Die Vorschläge des Gerichts sind ein Feigenblatt. Die US-Staatsanwälte werden ‚Zusicherungen‘ abgeben, die ebenso wertlos sind wie die, die bereits zu seinen Haftbedingungen gegeben wurden.“
Dies hat sich bestätigt. Das Gericht hatte Zusicherungen gefordert, dass Assange nicht mit der Todesstrafe bedroht werde, sowie zu zwei weiteren, damit zusammenhängenden Punkten: dass er aufgrund seiner australischen Staatsangehörigkeit im Prozess nicht benachteiligt werde, und dass ihm das Recht auf freie Meinungsäußerung gemäß dem ersten Zusatzartikel der US-Verfassung gewährt werde.
Die Consortium News haben ein Faksimile des Briefs veröffentlicht, den die US-Botschaft am Dienstag an den britischen Außenminister David Cameron geschickt hat. Darin heißt es:
„Assange wird aufgrund seiner Staatsangehörigkeit in Bezug auf die Verteidigung, die er im Prozess und bei der Verurteilung geltend machen kann, nicht benachteiligt werden. Insbesondere wird Assange im Falle einer Auslieferung die Möglichkeit haben, die Rechte und den Schutz des Ersten Verfassungszusatzes vor Gericht geltend zu machen und sich darauf zu berufen.“ Und weiter: „Eine Entscheidung über die Anwendbarkeit des Ersten Verfassungszusatzes liegt ausschließlich in der Zuständigkeit der US-Gerichte.“
Weiter heißt es dort: „Gegen Assange wird weder ein Todesurteil angestrebt noch verhängt werden … Diese Zusicherungen sind für alle gegenwärtigen und nachfolgenden Personen verbindlich, denen die Befugnis übertragen wurde, über diese Angelegenheiten zu entscheiden.“
Assanges Frau Stella wies auf die „eklatanten Unwörter“ der ersten Zusicherung hin, die nur besagt, dass Assange offenbar nur versuchen kann, bzw. dass er „die Möglichkeit hat, die Rechte und den Schutz des Ersten Verfassungszusatzes geltend zu machen“. Das garantiert keineswegs, dass er diese Rechte auch erhalten wird. […]
Wie Stella Assange feststellte, enthält das Schreiben „keinerlei Bestätigung, dass die Staatsanwaltschaft ihre frühere Behauptung, Julian könne sich nicht auf den ersten Verfassungszusatz berufen, weil er kein US-Bürger sei, zurückgenommen hat“.
Sowohl der leitende Staatsanwalt Gordon Kromberg als auch der ehemalige CIA-Direktor Mike Pompeo haben diese Behauptung aufgestellt.