Von Florian Warweg – 08. Mai 2024
Am 4. Mai sollte der Chirurg und Rektor der Universität von Glasgow, Ghassan Abu Sitta, bei einer Anhörung im französischen Senat über die humanitäre Lage im Gazastreifen sprechen. Eingeladen hatten die französischen Grünen. Allerdings wurde ihm die Einreise verwehrt mit der Begründung, Deutschland habe gegen ihn ein einjähriges Einreiseverbot für den gesamten Schengenraum ausgesprochen. Ebenfalls am 4. Mai hatte der ehemalige griechische Finanzminister Varoufakis erklärt, dass die deutschen Behörden die Forderung seiner Anwälte abgelehnt hätten, ihm die Gründe für sein Einreiseverbot in die Bundesrepublik mitzuteilen. Die NachDenkSeiten wollten von der Bundesregierung wissen, auf welcher Rechtsgrundlage das geschilderte Vorgehen deutscher Behörden beruht.