Oberster Gerichtshof erklärt Amerika zur Präsidialdiktatur

Von Eric London und Tom Carter – 2. Juli 2024

Die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs der USA vom Montag in der Rechtssache Trump gegen die Vereinigten Staaten verändert den Charakter der amerikanischen Regierung, wie sie seit der Amerikanischen Revolution besteht. Die grundlegende Änderung besteht darin, dass diese nun gültige Rechtsauffassung den Präsidenten über das Gesetz stellt und den „Oberbefehlshaber“ effektiv in einen Diktator verwandelt, der ungestraft Verbrechen begehen kann.

In einer vom Obersten Richter John Roberts verfassten Stellungnahme erklärte die rechtsextreme Mehrheit des Gerichts, dass ein US-Präsident „Immunität“ für „Amtshandlungen“ genieße und dass Ex-Präsident Donald Trump daher „immun“ gegen eine Strafverfolgung für die meisten seiner Handlungen im Zusammenhang mit dem Putschversuch vom 6. Januar 2021 sei. Das Gericht verweist den Fall zurück an die untere Instanz. Sie soll prüfen, ob andere Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Staatsstreich – einschließlich Trumps Bemühungen, Vizepräsident Mike Pence zu zwingen, in US-Bundesstaaten, in denen Trump verloren hat, alternative Wahlleute aufzustellen – als „Amtshandlungen“ gelten. In der Praxis bedeutet dies, dass Trump nicht vor der US-Präsidentschaftswahl am 5. November für den Aufstand vom 6. Januar verurteilt werden kann.

In den Worten der abweichenden Richterin Sonia Sotomayor „spottet“ die Mehrheitsentscheidung der Richter „dem Grundsatz unserer Verfassung und unseres Regierungssystems, dass niemand über dem Gesetz steht.“

Obwohl das Wort „Diktator“ weder im Schriftsatz der Mehrheitsmeinung noch in der abweichenden Meinung vorkommt, wird ein Chef der Exekutive, der „über dem Gesetz“ steht, als Diktator bezeichnet – dies ist genau das, was eine Präsidialdiktatur bedeutet.

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In einer separaten abweichenden Meinung deutet Richterin Ketanji Brown Jackson an, dass es dem Präsidenten nun freisteht, andere Staats- und Regierungsvertreter ungestraft zu ermorden. „Der Präsident mag zwar die Befugnis haben, beispielsweise den Generalstaatsanwalt abzusetzen“, schreibt sie, „aber die Frage ist hier, ob der Präsident die Möglichkeit hat, den Generalstaatsanwalt abzusetzen, indem er ihn beispielsweise vergiftet“.

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