Von Thomas Röper – 3. Juli 2024
[…] Der Oberste US-Gerichtshof der USA hat entschieden, dass Donald Trump eine weitreichende Immunität für seine im Amt als US-Präsident durchgeführten „offiziellen Handlungen“ hat. Das hat Einfluss auf viele von seinen Gegnern angestrengte Prozesse, unter anderem die Verfolgung von Trump wegen der Erstürmung des Kapitol, zu der Trump die Leute angeblich angestachelt hat.
Natürlich waren die Mainstream-Medien schockiert, und der Spiegel titelte deswegen „Grundsatzurteil zu Trumps Immunität – »Schlüssel zu einer Diktatur«“. Der Spiegel schrieb über das Urteil: „Es geht um Trumps Rolle beim Angriff auf das US-Kapitol am 6. Januar 2021, weswegen ihn Sonderermittler Jack Smith angeklagt hat – eins von drei noch laufenden Verfahren gegen den Ex-Präsidenten. In Wahrheit aber geht es um viel mehr. Die Grundsatzfrage: Ist ein amerikanischer Präsident kraft seines Amtes immun vor Strafverfolgung? Die nicht überraschende und doch schockierende Antwort, serviert mit der konservativen 6:3-Gerichtsmehrheit: im Prinzip ja – mit wenigen, diffusen Ausnahmen.“
Unrecht hat der Spiegel nicht, wenn er von „diffusen Ausnahmen“ spricht, denn das Urteil ist sehr allgemein gehalten, […] in dem Urteil heißt es unter anderem:
„Nach unserer verfassungsmäßigen Struktur der Gewaltenteilung berechtigt die Natur der präsidialen Macht einen ehemaligen Präsidenten zu absoluter Immunität vor strafrechtlicher Verfolgung für Handlungen, die innerhalb seiner abschließenden und ausschließenden verfassungsrechtlichen Befugnisse liegen. Und er hat Anspruch auf zumindest mutmaßliche Immunität vor Strafverfolgung für alle seine Amtshandlungen. Es gibt keine Immunität für inoffizielle Handlungen.“
[Allerdings verschweigt der Spiegel die Immunität der EU-Kommissionspräsidentin, die im Europa-Wahlkampf keine unwichtige Rolle gespielt hat.]