Die Bundesregierung verbietet das Compact-Magazin

Von Thomas Röper – 16. Juli 2024 16:00 Uhr

Die Pressefreiheit in Deutschland wird weiter eingeschränkt. Nun wurde das Compact-Magazin auf direkte Anweisung Bundesinnenministerin Faeser verboten.

Bundesinnenministerin Faeser persönlich hat angewiesen, das Compact-Magazin zu verbieten. Seit dem frühen Morgen fanden unter Polizeibegleitung Razzien in mehreren Bundesländern statt, es wurden Häuser und Büros in Brandenburg, Sachsen, Hessen und Sachsen-Anhalt durchsucht, darunter auch die Geschäftsräume von Compact-Chef Jürgen Elsässer. In der Verbotsverfügung des Bundesinnenministeriums wird der Schritt damit begründet, dass sich das Compact-Magazin nach Ansicht des Ministeriums „gegen die verfassungsmäßige Ordnung richtet“, wie es in der vom Ministerium veröffentlichten Erklärung heißt.

Die Grundlage dafür hat der Verfassungsschutz geliefert, der das Compact-Magazin im Dezember 2021 als „erwiesen rechtsextremistisch“ eingestuft hat. Da der Verfassungsschutz dem Bundesinnenministerium untersteht, hat sich das Ministerium den Vorwand für das Verbot des regierungskritischen Magazins quasi selbst geliefert. Würde so was in Russland passieren, würde also das russische Innenministerium aufgrund eines Berichtes einer ihm unterstehenden Behörde eine russische Zeitung verbieten, würden die deutschen Medien einen so plumpen Schachzug entsprechend kritisieren. In diesem Fall übersehen sie das jedoch geflissentlich.

Das Compact-Magazin gibt es seit 2010 und es ist schon lange zu einem Lieblingsfeindbild der Mainstream-Medien geworden. In trauter Einhelligkeit verbreiten sie schon lange, das Compact-Magazin sei rechtsextrem und würde „Verschwörungsmythen, prorussische Propaganda und antisemitische Narrative“ verbreiten.

Würde das Compact-Magazin tatsächlich all dies tun, hätte es schon lange Klagen gegeben, denn bekanntlich fallen „antisemitische Narrative“ in Deutschland fast immer unter den Strafrechtsparagrafen Volksverhetzung. Die Tatsache, dass es solche Klagen nicht gegeben hat, zeigt, dass dieser Vorwurf Teil der medialen Schlammschlacht ist, aber nicht auf Fakten beruht. Gleiches gilt für den Vorwurf der „prorussischen Propaganda“, weil die in Deutschland inzwischen auch strafrechtlich verfolgt werden kann, wie das Beispiel von Alina Lipp gezeigt hat. Und würde das Compact-Magazin tatsächlich zum Sturz des deutschen Systems aufrufen, wie die Medien ihm vorwerfen, wäre es schon lange wegen offen grundgesetzwidrigen Aufrufen gerichtlich verboten worden.

Wieder einmal waren die deutschen Mainstream-Medien im Vorwege über die polizeilichen Maßnahmen informiert und ihre Teams waren mit Kameras und Fotografen waren rechtzeitig vor Ort, um die gewollten Bilder zu liefern. Die Komplizenschaft zwischen der Bundesregierung und den angeblich von der Regierung unabhängigen deutschen Mainstream-Medien wird einmal mehr vollkommen offen gezeigt. Das erleben wir in Deutschland immer wieder, auch bei der Razzia gegen die angeblichen Teilnehmer des Rollator-Putsches waren die Medien vorher informiert, obwohl das angeblich eine im Geheimen vorbereitete Aktion gegen angeblich ganz gefährliche Putschisten war.

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