Nach Skandalurteil: Mainzer Justizministerium lässt NATO-Truppenstatut und Zusatzabkommen prüfen – was sagt Bundesregierung?

Von Florian Warweg – 21. November 2024

Das Urteil sorgte deutschlandweit für Empörung: Im Oktober sprach ein US-Militärgericht, trotz abgelegten Geständnisses, einen US-Soldaten frei, der im rheinland-pfälzischen Wittlich einen deutschen Staatsbürger mit mehreren Messerstichen getötet hatte. Jetzt nahm das Ganze nach einer Anfrage des Landtagsabgeordneten Andreas Hartenfels (BSW) eine interessante Wendung. In Reaktion erklärte der rheinland-pfälzische Justizminister Herbert Mertin, „die Durchführung des NATO-Truppenstatuts und des Zusatzabkommens“ auf den Prüfstand stellen zu wollen. Die NachDenkSeiten wollten wissen, ob die Bundesregierung die Einschätzung aus Mainz teilt und plant, diese dabei zu unterstützen. Zudem kam die Frage auf, wieso das Zusatzabkommen, welches das Post- und Fernmeldegeheimnis aufhebt und bis heute den USA den Eingriff in das System der deutschen Strafverfolgung erlaubt – und damit verfassungswidrig ist – nicht aufgekündigt wird.

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