Kinder brauchen eine starke Stimme – Verfahrensbeistände kämpfen um ihre Existenz

Von Karin Steinberg – 21. Januar 2025

Seit 13 Jahren vertrete ich als Verfahrensbeiständin Kinder und Jugendliche vor Familiengerichten. Meine Aufgabe ist es, die Interessen und Bedürfnisse von Kindern in Verfahren zu vertreten – manchmal auch gegen die Vorstellungen der Eltern. Salopp gesagt bin ich eine „Anwältin für Kinder“, unabhängig und ausschließlich dem Kindeswohl verpflichtet. Diese Aufgabe ist wichtig und erfüllend, aber auch herausfordernd. Von Karin Steinberg.

Doch diese essenzielle Arbeit wird zunehmend erschwert: Die Vergütung der Verfahrensbeistände ist seit 2009 unverändert. Während andere Akteure (Sachverständige, Berufsbetreuer etc.) im familiengerichtlichen Umfeld in den letzten Jahren Erhöhungen ihrer Stundensätze bzw. Pauschalen erhalten haben, stagniert die Pauschale für Verfahrensbeistände seit 16 Jahren.

Die Realität: Unveränderte Pauschalen trotz wachsender Kosten

Für eine „einfache Bestellung“ – bei dem lediglich Gespräche mit dem Kind geführt werden – erhalte ich 350 Euro brutto. Bei einer „erweiterten Bestellung“, die Gespräche mit dem Kind, Eltern und weiteren Bezugspersonen umfasst, liegt die Pauschale bei 550 Euro brutto. Dabei spielt es keine Rolle, wie viele Verhandlungen anfallen, wie oft ich mit den Beteiligten spreche oder wie viele Kilometer ich zurücklege.

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