Bundesregierung verweigert Auskunft zur Anzahl der Wahlbeschwerden durch Auslandsdeutsche

Von Florian Warweg – 18. März 2025

Am 23. April um 24:00 Uhr endet für Auslandsdeutsche die Frist zur Einlegung von Einsprüchen wegen der verhinderten Teilnahme an der Bundestagswahl 2025. Auslandsdeutsche, die sich derzeit bei der Bundeswahlleiterin beschweren, erhalten folgende Standardantwort: „Die Schwierigkeiten vieler im Ausland lebender Deutscher und die Herausforderungen, denen die beteiligten Stellen in dem bestehenden Verfahren begegnen, sind der Bundeswahlleiterin und auch dem verordnungsgebenden Bundesministerium des Innern und für Heimat bekannt.“

Vor diesem Hintergrund wollten die NachDenkSeiten wissen, wie viele Beschwerden bisher von Auslandsdeutschen eingereicht worden sind. Ebenso kam die Frage auf, wieso das Auswärtige Amt nach eigenen Angaben vom 21. Februar bei 213.000 registrierten Auslandsdeutschen nur 9.000 Stimmzettel nach Deutschland transportierte.

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