Von Florian Warweg – 11. April 2025
Eine aktuelle, von Annalena Baerbock initiierte „Handreichung“ des Auswärtigen Amtes (AA) empfiehlt Ländern, Landkreisen und Kommunen anlässlich des Gedenkens an den 80. Jahrestag der Befreiung von der NS-Diktatur am 8. und 9. Mai, keine Einladungen an russische oder belarussische Diplomaten auszusprechen und bei Bedarf Diplomaten dieser Länder per Hausrecht von den Gedenkorten entfernen zu lassen – wohlgemerkt von Grabstätten, in denen abertausende Soldaten aus genau diesen beiden Ländern zur Ruhe gebettet sind. Vor diesem Hintergrund wollten die NachDenkSeiten unter anderem wissen, auf welcher Rechtsgrundlage das AA hier Einfluss nimmt, wie und mit welchen Teilnehmern Bundesländer, Landkreise und Kommunen diesen Jahrestag begehen. Die Antwort bezeugt den Willkürcharakter dieser Entscheidung.
Hintergrund:
In dem internen Papier des AA, das über das Brandenburger Innenministerium an die Landräte und Kreise verschickt wurde und unter anderem der Berliner Zeitung vorliegt, heißt es einleitend, dass sich „die Handlungsempfehlung für den Umgang mit Russland und Belarus“ im Inland „an Bundesländer und Kommunen sowie Gedenkstätten und sonstige Einrichtungen“ richtet. Dann werden die „Empfehlungen“ konkret ausformuliert. Wörtlich heißt es dann weiter:
„Im Inland grundsätzlich keine Teilnahme offizieller Stellen an Veranstaltungen auf Einladung von Russland/Belarus und keine Einladung an russische und belarussische Vertreter zu Gedenken von Bund, Ländern und Kommunen. Da wir unsere Erinnerungskultur bewusst pflegen wollen, sind eine Vielzahl eigener Gedenkveranstaltungen im In- und Ausland in Planung. Sollten Vertreter von Russland oder Belarus bei Veranstaltungen im Inland unangekündigt erscheinen, können Einrichtungen in eigenem Ermessen und mit Augenmaß von ihrem Hausrecht Gebrauch machen.“