Warum die Sanktionen des Westens völkerrechtswidrig sind

Von Thomas Röper – 12. April 2025 18:08 Uhr

[…] Leser fragen mich immer wieder, warum ich behaupte, dass die Sanktionen, die der Westen einseitig gegen alle möglichen Länder der Welt [gegen Russland, den Iran, Syrien, Venezuela und so weiter] verhängt, völkerrechtswidrig seien. Schließlich, so wird mir gesagt, könne doch jedes Land der Welt selbst entscheiden, mit welchem Land es zu welchen Bedingungen Handel treiben will.

Das stimmt auch, aber Sanktionen sind etwas anderes. Sanktionen bedeuten, dass die sanktionierenden Länder von auch von anderen Ländern verlangen – und teilweise unter Androhung von weiteren Sanktionen zu erpressen versuchen -, dass sich auch der Rest der Welt den verhängten Sanktionen anschließt. Und das darf laut UN-Charta, also der Basis des heutigen Völkerrechts, nur der UNO-Sicherheitsrat, aber kein Land und auch keine Gruppe von Ländern. […]

In Artikel 2.7 der UN-Charta erfahren wir:

„Aus dieser Charta kann eine Befugnis der Vereinten Nationen zum Eingreifen in Angelegenheiten, die ihrem Wesen nach zur inneren Zuständigkeit eines Staates gehören, oder eine Verpflichtung der Mitglieder, solche Angelegenheiten einer Regelung auf Grund dieser Charta zu unterwerfen, nicht abgeleitet werden; die Anwendung von Zwangsmaßnahmen nach Kapitel VII wird durch diesen Grundsatz nicht berührt.“

Laut der UN-Charta darf sich also weder die UNO noch irgendein Staat in die inneren Angelegenheiten anderer Staaten einmischen. Zwangsmaßnahmen, also Sanktionen oder gar militärische Gewalt, sind eine Ausnahme, die in Kapitel VII der UN-Charta geregelt sind.

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