Von Dietmar Gaisenkersting – 17. April 2025
Während Ministerien, Behörden und Polizei ihre Repressionen gegen Gegner des Völkermords in Gaza bundesweit verschärfen, haben im Ruhrgebiet zwei Genozid-Gegner erfolgreich vor Gericht gegen ihre Verfolgung geklagt.
Am Donnerstag letzter Woche erklärte das Arbeitsgericht Dortmund die Kündigung von Ahmad Othman für rechtswidrig. Der Aktivist war von seinem Arbeitgeber, dem Land NRW, entlassen worden, weil er sich in der Palästina Solidarität Duisburg (PSDU) engagiert hatte, die das nordrhein-westfälische Innenministerium unter Herbert Reul (CDU) am 16. Mai letzten Jahres verbot.
Nur einen Tag später stellte das Landgericht Duisburg das Verfahren gegen Jamal A. ein, der der „Billigung von Straftaten“ beschuldigt worden war. Gemeint war der Angriff der Hamas am 7. Oktober 2023.
Ahmad Othman war einer von Vieren, deren Wohnungen am Tag des PSDU-Verbots von der Polizei und dem Verfassungsschutz durchsucht wurden. Er hat im Gespräch mit der WSWS bereits die politische Bedeutung seines Verfahrens geschildert: „Ich weiß, dass es nicht nur um mich geht. Wenn ich verliere, verlieren wir alle.“ Er wolle daher alle juristischen Mittel nutzen, um seinen Job zurückzubekommen.
Seine Kündigung durch das Land NRW stützt sich einzig und allein auf das Verbot der PSDU durch dasselbe Land NRW. Das Landesamt für Qualitätssicherung und Informationstechnologie der Lehrerausbildung (LAQUILA), für das er arbeitet, wirft ihm sein Eintreten gegen den Völkermord in Gaza und die Unterdrückung der Palästinenser durch die israelische Regierung vor.