Bundeslandwirtschaftsminister erwartet Änderungen für Hersteller von Spezialitäten
Von Peter Mühlbauer
5. Januar 2014
In der EU regelt eine Ratsverordnung zum „Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel“, dass nicht jeder Anbieter z.B. seine Lebkuchen „Nürnberger Lebkuchen“ nennen darf, weil dies eine „geschützte geografische Angabe“ (g.g.A.) ist. Dieser Herkunftsschutz könnte nach Ansicht von Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt bald gelockert werden. Grund dafür ist das geplante Freihandelsabkommen TTIP.