Von Dietmar Henning
19. Dezember 2015
Nach der Hauptangeklagten Beate Zschäpe brach am Mittwoch im Münchener NSU-Prozess auch der Mitangeklagte Ralf Wohlleben sein Schweigen und gab eine zweistündige Erklärung ab, die er selbst vorlas. Seine Aussage war nicht glaubwürdiger als die Zschäpes eine Woche zuvor. Der ehemaligen NPD-Funktionär, der zu seiner rechten politischen Überzeugung steht, behauptete, er sei nicht schuldig im Sinne der Anklage.