Bis zur „vollständigen Umsetzung“ des Minsker Abkommens sollen die Sanktionen aufrechterhalten werden. Aber wie wird die Umsetzung bewertet?
Von Florian Rötzer
23. Dezember 2015
Wie bereits trotz des leisen Protests der italienischen Regierung beschlossen, hat die EU gestern die Sanktionen gegen Russland um ein weiteres halbes Jahr bis 31. Juli verlängert. Nun heißt es wieder, dass die Sanktionen bis zur „vollständigen Umsetzung“ des Minsker Abkommens aufrechterhalten werden. Die Umsetzung fand in der Tat nicht statt, aber von allen Seiten nicht.