Von Verena Nees
15. Oktober 2016
Es ist seit langem bekannt, dass nach dem Zweiten Weltkrieg kaum ein Richter oder Staatsanwalt des Nazi-Regimes für seine grausamen Urteile und die Anwendung der Rassengesetze zur Rechenschaft gezogen wurde. Nahezu alle konnten ihre juristischen Karrieren in der Bundesrepublik nahtlos fortsetzen.