Dokumentiert: Blockierer vor der Air Base Ramstein soll verurteilt werden – Protestiert für Demokratie und Meinungsfreiheit!

Von Reiner Braun und Pascal Luig – 12. Oktober 2019

Die Air Base Ramstein ist die Einsatzzentrale für den völkerrechtswidrigen Drohnen-krieg, für das tägliche Töten überall auf der Welt. Opfer der Drohnenangriffe sind überwiegend unschuldige Zivilisten.

Der Protest dagegen ist friedensfördernd, legitim, politisch notwendig und legal. Der Protest verteidigt das Völkerrecht. Aktionen des zivilen Ungehorsams, also auch Blockaden, sind mehr als legitim, wenn Recht zu Unrecht wird.

Eine solche Aktion fand am 30.06.2018 vor der Air Base Ramstein statt. Wegen der Teilnahme an dieser Blockade steht Carsten Orth vor Gericht. Angeklagt wird Carsten wegen Nötigung.

Die Staatsanwaltschaft Zweibrücken hatte das Verfahren zunächst gem. § 153 a StPO gegen Zahlung einer Geldauflage von 250 Euro eingestellt, ohne zuvor die Zustimmung des Beschuldigten, also von Carsten Orth einzuholen, was eigentlich Voraussetzung für die Einstellung gewesen wäre.

Nach Ablauf eines Monats wurde dann angefragt, ob mit der Zahlung der Geldauflage noch gerechnet werden könne. Daraufhin teilte die Rechtsanwältin mit, dass nie eine Zustimmung erteilt worden sei, diese auch nicht erteilt und daher auch die Geldauflage nicht gezahlt werde. Daraufhin nahm die Staatsanwaltschaft Zweibrücken das Verfahren wieder auf und beantragte den Erlass eines Strafbefehls wegen Nötigung und Verurteilung zu einer Geldstrafe von 25 Tagessätzen á 50 Euro.

Diesen Erlass lehnte der Richter vom Amtsgericht Landstuhl ab mit der Begründung, dass er aus tatsächlichen Gründen keine Nötigung nachgewiesen sähe und selbst wenn, diese nicht verwerflich wäre. Dagegen hat die Staatsanwaltschaft sofortige Beschwerde eingelegt. Das Landgericht Zweibrücken hat daraufhin den Beschluss des Amtsgerichts Landstuhl aufgehoben und den Richter verpflichtet unter Beachtung der Rechtsauffassung des Landgerichts erneut zu entscheiden. Daraufhin hat der Richter den Strafbefehl, wie von der Staatsanwaltschaft beantragt, erlassen. Hiergegen hat die Rechtsanwältin für Carsten Orth Einspruch eingelegt.

Unsere Solidarität und Unterstützung gilt Carsten Orth. Zusammen mit ihm wollen wir unser Recht auf umfassenden, selbstbestimmten Protest verteidigen.

Deswegen laden wir ein zu:

Öffentlichen Informations- und Solidaritätsveranstaltung
am Montag, den 28.10. um 18.00 Uhr im
Gemeindesaal der Apostelkirche in der Spitalstr. 28, 67659 Kaiserslautern

Carsten Orth und seine Rechtsanwältin Christine Vollmer werden anwesend sein. Des weiteren Mitglieder der bundesweiten Kampagne Stopp Air Base Ramstein und der Pfälzer Initiative „Entrüstet Euch!“.

Wir stehen mit und zu Carsten Orth. Wir wollen vor der Hauptverhandlung unsere Solidarität mit Carsten bekunden. Daher laden wir ein zur

Mahnwache vor dem Gericht
am Dienstag, den 29.10. um 7.30 Uhr am
Amtsgericht Landstuhl in der Kaiserstraße 55, 66849 Landstuhl

Nach der Mahnwache nehmen wir gemeinsam an der Hauptverhandlung teil. Diese findet im Saal I statt.

Um eines möchten wir euch noch bitten. Die Kampagne Stopp Air Base Ramstein lässt Carsten natürlich nicht mit den Gerichts- und Anwaltskosten alleine. Die Kosten auf Pflichtverteidigungsbasis liegen bei ca. 1500 Euro. Ungefähr das Gleiche würde nochmal für eine eventuelle Berufungsverhandlung dazu kommen. Wir möchten euch daher bitten, steht mit uns solidarisch zu Carsten und unterstützt den Prozess mit einer Spende. Bitte spendet auf folgendes Konto:

Inhaber: Aktiv für den Frieden – Stopp Ramstein e.V.
IBAN: DE38 1005 0000 0190 6460 80
BIC: BELADEBEXXX
Stichwort: Unterstützung Carsten

Vielen Dank für eure Hilfe!

Reiner Braun und Pascal Luig