Von Justus Leicht – 28. November 2019
Das Berliner Finanzamt hat einem der größten und traditionsreichsten antifaschisti-schen Vereine der Bundesrepublik, der 1947 gegründeten überparteilichen und überkonfessionellen VVN-BdA (Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten), den Begünstigungsstatus der Gemeinnützigkeit aberkannt. Die Entscheidung könnte im Ergebnis einem kalten Verbot gleichkommen. Der Status der Gemeinnützigkeit ermöglicht es Spendern, ihre finanziellen Zuwendungen bis zu einer bestimmten Höhe steuerlich geltend zu machen und so einen Teil des gespendeten Geldes wieder zurückzubekommen. Auch für den Zugang zu Fördergeldern von Stiftungen, von anderen gemeinnützigen Vereinen oder aus staatlichen Programmen ist die Gemeinnützigkeit eine Grundvoraussetzung.