Von Brigitta Engel und Florian Rötzer – 19. Mai 2020
Am 14. Mai wurde in Bezug auf das informationelle Selbstbestimmungsrecht der Bürger gegen den ausdrücklichen Protest des Bundesdatenschutzbeauftragten Ulrich Kelber die staatliche Begründungspflicht für Grundrechtseingriffe faktisch ausgesetzt. Der Bundestag ignoriert mit dem zweiten Pandemieschutzgesetz den Datenschutz. Das Justizministerium schweigt.