Bundesanwaltschaft stellt Ermittlungsverfahren zum Oktoberfestattentat ein. Hintermänner bleiben unbenannt

Von Dietmar Gaisenkersting – 10. Juli 2020

Die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe stellt fast 40 Jahre nach dem Oktoberfestattentat das 2014 wieder aufgenommene Ermittlungsverfahren endgültig ein. Sie gibt erstmals zu, dass es sich bei dem Attentäter Gundolf Köhler um einen Rechtsradikalen handelte, der aus politischen Gründen mordete. Doch das war nach allem, was man wusste, schwer zu leugnen. Die Hintergründe und die Hintermänner, vor allem die Rolle der Geheimdienste, allen voran des Bundesamtes für Verfassungsschutz, sollen für immer im Dunkeln bleiben.

https://www.wsws.org/de/articles/2020/07/10/okto-j10.html