Von Harald Neuber – 19. November 2020
Die Novelle des Infektionsschutzgesetzes definiert Maßnahmen zur Kontrolle der Seuche. Das Parlament muss informiert werden, mehr nicht. – Zum dritten Mal hat die Corona-Pandemie nun also in der Hauptstadt für Furore auf den Straßen und im Parlament gesorgt. Nach den Großdemos der „Querdenken“-Initiative und weiterer ihr nahestehender Gruppierungen Anfang und Ende August kamen am Mittwoch dieser Woche erneut Tausende Gegner der Regierungsmaßnahmen gegen die Pandemie in Berlin zusammen. Im Bundestag wurden eben diese Regeln mit dem dritten Gesetz „zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ legalisiert. Nachträglich, muss man sagen, denn das berührt den Kern der mit dem gestrigen Tag keineswegs abgeschlossenen Debatte. Zudem wurden alle Anträge der Opposition abgelehnt, wie hier eindrücklich nachzulesen ist.