Von Monika Ermert – 26. November 2020
Die Bundesregierung hat genug getan, um Leib und Leben von Zivilisten zu schützen, die Opfer des über die US-Airbase Ramstein geführten Drohnenkriegs wurden. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig und hob damit ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts in Münster vom vergangenen Jahr auf. Das OVG hatte drei Klägern aus dem Jemen, die 2012 zwei Angehörige verloren hatten, insoweit Recht gegeben, dass es „gewichtige Anhaltspunkte“ für Völkerrechts- und Menschenrechtsverletzungen durch den US-Drohnenkrieg gebe und die Regierung ihrer Schutzpflicht gegenüber den Opfern der über Ramstein abgewickelten Drohnenangriffen nur unzureichend nachgekommen sei.