Von Thomas Rüper – 18. Januar 2021
Nach seiner Rückkehr aus Deutschland ist Navalny am Sonntag am Flughafen in Moskau verhaftet worden. Am Montag hat ein Gericht darüber entschieden, dass er bis zur Verhandlung über seine Verstöße gegen die Bewährungsauflagen in Haft bleiben muss. Da es vielen in Deutschland nicht bekannt, zunächst die Vorgeschichte: 2014 wurde Navalny wegen Unterschlagung zu fünf Jahren auf Bewährung verurteilt, die Staatsanwaltschaft hatte zehn Jahre Haft gefordert. Er wurde schuldig gesprochen, ca. 500.000 Doller der russischen Tochter der französischen Kosmetik-Firma Yves Rocher unterschlagen zu haben. Die Anzeige hatte die Firmenleitung gestellt. 2018 hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte den Prozess allerdings kritisiert und Navalny 10.000 Euro Entschädigung zugesprochen.