Von Harald Neuber – 17. Februar 2021
Juristen und Vertreter der Opposition haben das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) zu den deutschen Ermittlungen nach einem tödlichen Luftangriff im afghanischen Kundus vor elf Jahren kritisiert. Das Bombardement war von einem damaligen Oberst der Bundeswehr angeordnet worden, obwohl zivile Opfer wahrscheinlich waren. Der Angriffsbefehl hatte über 100 Menschen das Leben gekostet. Nach dem Urteil vom Dienstag wiesen Vertreter von Opfern des Bombardements auch auf die juristischen Folgen des Richterspruchs hin: Deutsche Gerichte seien fortan verpflichtet, mutmaßlichen Kriegsverbrechen von Bundeswehrsoldaten im Ausland nachzugehen.