Von Russische Botschaft – 1. März 2021
Bei der Russischen Botschaft in Deutschland gehen zahlreiche Anfragen deutscher Staatsangehöriger und russischer Landsleute ein, ob eine Impfung mit russischen Corona-Vakzinen auf deutschem Staatsgebiet möglich sei. Im Rahmen der in Russland angelaufenen Impfkampagne können sich seit Januar 2021 alle russischen Staatsbürger und ausländischen Bürger, die über einen un- bzw. befristeten Aufenthaltstitel verfügen, freiwillig mit einem von zwei zugelassenen Impfstoffen impfen lassen, nämlich mit „Sputnik V“ des Moskauer Gamaleja-Instituts für Epidemiologie und Mikrobiologie und „EpiVacCorona“ des Nowosibirsker Forschungszentrums für Virologie und Biotechnologie „Vektor“. Bald wird mit „CoviVac“ ein dritter Impfstoff zur Verfügung stehen, der nun vom Moskauer Tschumakow-Forschungszentrum für immunobiologische Präparate der Russischen Akademie der Wissenschaften entwickelt wurde. Geimpft werden darf nur in medizinischen Einrichtungen und deren Filialen, die mit spezialisierter Ausrüstung ausgestattet sind. Auf deutschem Staatsgebiet hat die Impfung mit den russischen Vakzinen nach europäischem bzw. deutschem Recht zu erfolgen. Die Impfstoffe müssen daher von der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) zugelassen werden. Mit dieser wird zur Zeit über eine Registrierung des russischen Impfstoffes „Sputnik V“ beraten. Solche Gespräche finden auch auf der Ebene der Gesundheitsministerien beider Länder statt.