Von Thomas Röper – 30. Mai 2021
Neues Gesetz teilt Ukrainer nach völkischen Kriterien in Menschen erster und zweiter Klasse ein Fast 90 Jahre nach den Rassengesetzes der Nazis wird es demnächst wieder ein Rassengesetz in Europa geben. Es wurde vom ukrainischen Präsidenten Selensky am 18. Mai ins Parlament eingebracht. Hier erfahren Sie, was in dem Gesetz steht. – Der Text des Gesetzentwurfs der ukrainischen Präsidialverwaltung unterteilt die in der Ukraine lebenden Menschen in „einheimisch“ und „nicht einheimisch.“ Die Übersetzung des benutzten Ausdrucks ist ein wenig schwierig, denn wörtlich müsste man es wohl als „verwurzelt“ und „nicht verwurzelt“ übersetzen. Es geht in den Gesetz um die Frage, welche Völker in der Ukraine ihre Wurzeln haben und welche nicht. Nach dieser Einteilung sollen Bürger der Ukraine in Zukunft unterschiedliche Rechte haben. Nach dem Wortlaut Gesetzes sind „einheimische“ Völker diejenigen, deren ethnische Gesellschaft auf dem Territorium der Ukraine entstanden sind und die keinen eigenen Staat außerhalb der Ukraine haben. Weitere Attribute der „einheimischen“ Völker sind laut Selenskys Gesetzentwurf das Vorhandensein einer ausgeprägten Sprache und Kultur sowie traditioneller, sozialer, kultureller oder repräsentativer Gremien. Ein wichtiger Punkt ist, dass diese Ethnien sich selbst als „einheimische“ Völker der Ukraine verstehen müssen.