Von Tom Carter – 19. März 2025
Im Januar 1933 wurde Adolf Hitler zum deutschen Reichskanzler ernannt. Das Grauen, das die Nazis in den folgenden zwölf Jahren entfesselten, machte ihre Bewegung weltweit zum Synonym für unaussprechliche Brutalität und Verdorbenheit. Hitlers konterrevolutionäre Diktatur zerschlug jede Opposition durch Masseninhaftierung, Massendeportation und schließlich Massenmord, von dem ganze Bevölkerungsgruppen wie die Juden, Roma und andere Minderheiten betroffen waren. Der gescheiterte nationalsozialistische Eroberungskrieg legte Europa in Schutt und Asche und hinterließ bleibende Spuren in der menschlichen Kultur und Zivilisation.
Der pseudorechtliche Rahmen, in dem diese Verbrechen begangen wurden, war der so genannte „Ausnahmezustand“, ein Konzept, das der Staatsrechtler und das spätere NSDAP-Mitglied Carl Schmitt (1888-1985) in den 1920er Jahren theoretisch untermauerte.
Als reaktionärer Jurist aus einem privilegierten katholischen Milieu reagierte Schmitt feindlich auf die liberalen und konstitutionellen Reformen der Weimarer Zeit nach dem Ersten Weltkrieg. Er war geprägt von einem tiefen Hass auf Protestantismus, „Kosmopolitismus“ und alles, was er mit der jüdischen Kultur verband.
Nach Schmitts Theorie des „Ausnahmezustands“ werden demokratische und parlamentarische Normen in der „Ausnahmesituation“ eines nationalen Notstands außer Kraft gesetzt. In einer solchen Notlage hängt das Überleben der Rechtsordnung nicht von Normen ab, sondern von den Entscheidungen der Exekutive, die, wie Schmitt darlegte, „über den Ausnahmezustand entscheidet“.
Nach dem Reichstagsbrand im Februar 1933, der von den Nazis genutzt wurde, um eine antikommunistische Hysterie zu schüren, erließ Reichspräsident Paul von Hindenburg die „ Verordnung zum Schutz von Volk und Staat“, mit der die demokratischen Grundrechte außer Kraft gesetzt wurden. Einen Monat später verabschiedete das deutsche Parlament – gestützt auf die juristischen Theorien von Schmitt – das so genannte Ermächtigungsgesetz, das Hitlers Befugnisse zu einseitigem Handeln ohne verfassungsrechtliche Einschränkungen festschrieb.
Im selben Monat wurde mit dem Bau des Konzentrationslagers Dachau begonnen. Unter den neuen Rahmenbedingungen wurde die Kommunistische Partei (KPD) verboten, ihre gewählten Vertreter wurden alle inhaftiert, und die Nazis gingen mit aller Härte gegen jede sozialistische und Arbeiteropposition vor.