Von Thomas Moser – 23. September 2019
Im Abgeordnetenhaus von Berlin werden zwei Kriminalbeamte komplett unter Ausschluss der Öffentlichkeit vernommen. Mit der rigorosen Maßnahme sollten nicht etwa Vertreter des „Geheim“dienstes Verfassungsschutz geschützt werden, sondern Mitarbeiter des Landeskriminalamtes (LKA) von Berlin. – Mit einer Entscheidung vom 2. September hat das Bundesverwaltungsgericht die Rechte der Länderparlamente (und damit auch von auch von Untersuchungsausschüssen) gegenüber Bundesbehörden und Bundesministerien gestärkt. [Hier weiterlesen]