Von Florian Warweg – 19. April 2024
Fast unbemerkt von der medialen Öffentlichkeit hatte das Auswärtige Amt auf eine Anfrage des Bündnisses Sahra Wagenknecht – Für Vernunft und Gerechtigkeit (BSW) zum israelischen Angriff auf das Botschaftsgelände des Iran in Damaskus diesen mit den Worten verurteilt: „Diplomatische und konsularische Einrichtungen stehen unter dem Schutz des Humanitären Völkerrechts, sie sind damit aus Sicht der Bundesregierung grundsätzlich keine militärischen Ziele“. Die NachDenkSeiten fragten diesbezüglich auf der Bundespressekonferenz nochmals nach und wollten zudem wissen, was für Konsequenzen die Bundesregierung aus der Tatsache zieht, dass bei dem israelischen Angriff auch die Botschaft des NATO-Partners Kanada beschädigt wurde. Von Florian Warweg.
Während das Auswärtige Amt auf Nachfrage der NachDenkSeiten auf der Bundespressekonferenz am 3. April sogar noch abgestritten hatte, dass der Angriff auf das iranische Botschaftsgelände überhaupt von Israel durchgeführt worden sei, lesen sich die Ausführungen des Auswärtigen Amtes rund eine Woche danach gegenüber dem Bundestag schon weit kritischer. Der BSW-Abgeordnete Andrej Hunko hatte die Bundesregierung unter anderem gefragt, ob diese wie der außenpolitische Sprecher EU-Kommission, Peter Stano, den israelischen Angriff gegen die diplomatischen Einrichtungen des Iran in Damaskus verurteilt und als Verstoß gegen das Völkerrecht bewertet.