Beschlüsse mit dem alten Bundestag: die geballte Dreistigkeit

Von Tobias Riegel – 17. März 2025

Sowohl das Verfassungsgericht als auch die Linke hätten laut manchen Beobachtern gegen die geballte Dreistigkeit der abgewählten Mehrheit einschreiten können – aber erwartungsgemäß wurde das unterlassen. Auch wenn es legal ist: Dass der alte Bundestag noch schnell weitreichende Änderungen beschließen will, ist eine Verhöhnung und Entwertung des selber proklamierten „Kampfes für die Demokratie“. Aber die Verantwortlichen werden mit dem Winkelzug wohl durchkommen.

Nachdem an diesem Sonntag der Haushaltsausschuss des alten Bundestages dem Parlament empfohlen hat, die nötigen Grundgesetzänderungen für zusätzliche Schuldenaufnahmen zu beschließen, ist dafür nun eine Sondersitzung am Dienstag geplant, wie Medien berichten. Dieses Vorgehen ist wie weitere Aspekte rund um das Thema Bundestagswahl meiner Meinung nach skandalös. Auch wenn das Vorgehen der abgewählten Mehrheit nicht als illegal zu bezeichnen sein sollte, so ist es doch empörend.

AfD und Linke hatten sich laut Medienberichten – getrennt voneinander – bemüht, die Sondersitzung zu blockieren, und stellten Anfang letzter Woche Eilanträge beim Bundesverfassungsgericht. Auch Sevim Dagdelen vom BSW reichte einen Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht ein, um das Milliardenpaket für „Verteidigung und Infrastruktur“ zu stoppen. Aber das Gericht wies am Freitag mehrere Anträge gegen die einberufenen Sondersitzungen des alten Bundestags zurück. Die Anträge seien unbegründet, so die Richter in Karlsruhe. Der Professor für Öffentliches Recht, Medien- und Telekommunikationsrecht an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg, Volker Boehme-Neßler, schreibt in Cicero:

„Das Bundesverfassungsgericht hat gestern die Anträge mehrerer Abgeordneter von Linken und AfD gegen die Bundestags-Sondersitzungen verworfen. Die Entscheidungen aus Karlsruhe sind respektlos – gegenüber der Verfassung und gegenüber den Bürgern.“

Zum vom Verfassungsgericht nicht gestoppten Winkelzug des alten Bundestages schreibt sogar das Redaktionsnetzwerk Deutschland:

„Die Kanzlerschaft von Friedrich Merz wird nicht nur auf einer veritablen Wählertäuschung basieren, sondern auch auf einer Abkehr von bisherigen politischen Gepflogenheiten. Diese bestanden darin, nach einer Wahl mit dem alten Bundestag keine weitreichenden Beschlüsse mehr zu fassen. Wie sinnvoll das ist, zeigt sich gerade im aktuellen Fall der geplanten Grundgesetzänderung. (…) Die Mütter und Väter des Grundgesetzes würden sich im Grabe umdrehen, wenn sie wüssten, wie heutzutage mit ihrer damals sehr sorgsam austarierten Verfassung umgegangen wird.“

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