Von Carola Kleinert – 23. November 2022
Das neue Bürgergeld – die „größte Sozialreform seit 20 Jahren“ laut Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) – wird mit seinem Inkrafttreten ab 1. Januar 2023 die bittere Armut der derzeit 5,3 Millionen Hartz-IV-Empfänger verschlimmern. Schon im Koalitionsvertrag, den die Ampelregierung im November letzten Jahres vorstellte, verankerte sie die Ausweitung des Niedriglohnsektors und die Weiterentwicklung aller Instrumente zur Zwangsarbeit in prekären Beschäftigungsverhältnissen. Nun hat sie sich innerhalb von nur drei Tagen mit der CDU/CSU auf eine Verschärfung ihres eigenen Bürgergeld-Entwurfs geeinigt. Gestern stimmte der Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag dem neuen Entwurf zu. Die Abstimmung am Freitag im Bundesrat ist nur noch eine Formalität. Der neue Entwurf beinhaltet alle wesentlichen Änderungsforderungen der Union. Die wichtigste ist die vollständige Streichung der sechsmonatigen „Vertrauenszeit“. Diese war von den Unionsparteien und der AfD scharf angegriffen worden. Die „Vertrauenszeit“ bereite den Weg für ein „bedingungsloses Grundeinkommen“, geiferten der CDU-Vorsitzende Friedrich Merz und seine Gesinnungsgenossen aus CSU und AfD. In Wirklichkeit hätte die „Vertrauenszeit“ Bürgergeld-Empfänger lediglich in den ersten sechs Monaten vor allzu aggressiven Sanktionen bewahrt. Die Mitglieder der Ampelkoalition hatten in den vergangenen Wochen immer wieder betont, dass auch in der „Vertrauenszeit“ Sanktionen möglich seien. Außerdem wurden die ursprünglich geplante „Karenzzeit“ von zwei Jahren und die Höhe des „Schonvermögens“ erheblich beschnitten: Leistungsbezieher müssen nun nach einem Jahr in eine kleinere, regelgerechte Wohnung umziehen, und die Höhe ihres „Schonvermögens“ (welches vom Jobcenter nicht auf die Leistungen angerechnet werden darf) verringert sich auf 40.000 Euro (ursprünglich 60.000 Euro) sowie auf 15.000 Euro für jede weitere dem Haushalt zugehörige Person (ursprünglich 30.000 Euro).