Von Peter Schwarz – 4. Dezember 2023
Nach dem Verfassungsgerichtsurteil zum Klimafonds, das ein Milliardenloch in die Haushaltspläne der Bundesregierung gerissen hat, bereitet diese Sozialkürzungen von gewaltigem Ausmaß vor. Für die horrende Aufrüstung und die Milliardengeschenke an die Reichen sollen Gesundheit, Bildung und Wohnen verwüstet werden.
Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD), Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) und Finanzminister Christian Lindner (FDP) verhandeln seit Sonntagnachmittag hinter verschlossenen Türen darüber, wie das Loch gestopft werden kann. Scholz kehrte deshalb einen Tag früher als geplant von einer Nahostreise zurück, und Habeck sagte einen geplanten Besuch der Weltklimakonferenz in Dubai ab. Bis zur Kabinettssitzung am Mittwoch will die Dreierrunde eine Grundsatzeinigung vorlegen, damit der Haushalt 2024 noch in diesem Jahr verabschiedet werden kann. Ob dies gelingt, ist allerdings fraglich.
Das Bundesverfassungsgericht hatte mit seinem Urteil vom 15. November ein politisches Signal gesetzt. Es schwang sich zum obersten Richter in Haushaltsfragen auf, die in demokratischen Staaten traditionell das Vorrecht des Parlaments sind. Gestützt auf die sogenannte Schuldenbremse, die SPD und CDU/CSU 2009 gemeinsam im Grundgesetz verankert hatten, erklärte es den Nachtragshaushalt 2021, den der Bundestag rückwirkend beschlossen hatte, für verfassungswidrig und nichtig.
Damit fehlen im Klima- und Transformationsfonds (KTF), aus dem klimafreundliche Technologien in der Stahlindustrie, Batterie- und Chipfabriken, die Sanierung der Bahn sowie zahlreiche andere Projekte finanziert werden, 60 Milliarden Euro. Die Projekte müssen nun gestrichen oder durch Einsparungen an anderer Stelle direkt aus dem Haushalt finanziert werden.
Das Urteil betrifft aber nicht nur den Klimafonds. Auch andere der insgesamt 29 Sondervermögen der Bundesregierung, die sich zusammen auf 870 Milliarden Euro belaufen, sind betroffen. Das gilt insbesondere für den Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) im Umfang von 200 Milliarden Euro, mit dem unter anderem Gas- und Strompreise subventioniert werden, die infolge der Sanktionen gegen Russland gestiegen sind. Hinzu kommen ähnliche Sondervermögen der Bundesländer.
Das Bundesverfassungsgericht hat außerdem deutlich gemacht, dass es der Bundesregierung in der Haushaltspolitik in Zukunft genau auf die Finger schauen wird. So heißt es in dem Urteil, es unterliege „vollumfänglicher verfassungsgerichtlicher Prüfung“, ob eine außergewöhnliche Notsituation vorliege. Der Bundestag kann eine solche Notsituation beschließen, damit die Regierung die Schuldengrenze umgehen kann.
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts bedeutet vor allem eines: Die Regierung muss die Milliardensummen, die sie in die Aufrüstung der Bundeswehr, in die Finanzierung des Ukrainekriegs, in Subventionen für Großkonzerne und in ähnliche Projekte steckt, noch weit brutaler aus der arbeitenden Bevölkerung herauspressen, als sie dies ohnehin schon getan hat.
Dabei sieht schon der bisherige Haushaltsentwurf die heftigsten Sozialkürzungen seit bestehen der Bundesrepublik vor. Gemessen an der Inflation sollte der Realhaushalt um 11,8 Prozent sinken. Allein der Gesundheitshaushalt wurde gegenüber 2022 bereits um drei Viertel von 64,4 auf 16,2 Milliarden Euro gekürzt. Der Bildungsetat wurde um 5,4, Wohnen um 5,1 Prozent reduziert. Diese Pläne sollen nun noch weit in den Schatten gestellt werden.
Das Verfassungsgericht tritt dabei als direktes Sprachrohr der Wirtschaftsverbände und der Reichen auf, die das seit langem fordern. „Unabhängig“ ist es nur formal, da es nicht an Weisungen der Regierung gebunden ist. Politisch ist es dagegen alles andere als unabhängig. Die beiden Richter, die das Urteil maßgeblich prägten, Berichterstatterin Sibylle Kessal-Wulf und Peter Müller, sind beide von der CDU/ CSU für ihr Amt nominiert worden, die gegen den Nachtragshashalt geklagt hat. Müller war von 1999 bis 2011 CDU-Ministerpräsident des Saarlands, bevor er als Verfassungsrichter nach Karlsruhe wechselte.