Von Florian Warweg – 19. Januar 2023
Ein Abgeordneter fragt die Bundesregierung, welche internationalen Kriege seit 1991 diese als völkerrechtswidrig einstuft. Das Antwortschreiben des Auswärtigen Amtes, welches den NachDenkSeiten vorliegt, ist an praktizierter Doppelmoral kaum zu überbieten. Man bewerte nur den aktuellen „Angriffskrieg Russlands“ als „völkerrechtswidrig“. Eine „rückblickende völkerrechtliche Bewertung“ anderer Kriege etwa der USA, Saudi-Arabiens oder der Türkei erachtet die Bundesregierung nach eigener Darlegung als nicht zielführend. Ein Offenbarungseid besonderer Güte.