Von Wolfgang Lieb.
6. August 2014
Am 24. Juni dieses Jahres hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts im Rahmen einer Verfassungsbeschwerde gegen die gesetzlichen Regelungen über die organisatorische Ausgestaltung der Medizinischen Hochschule Hannover ein bedeutsames Urteil zur Wahrung der individuellen Freiheitsrechte, zum Recht der Hochschulselbstverwaltung und zum Verhältnis von Staat und Hochschule gesprochen.