Von Peter Schwarz – 29. Dezember 2021
Der Bundestag ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass im Fall einer Triage niemand wegen einer Behinderung benachteiligt wird. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gestern entschieden. Der Erste Senat gab damit der Klage von neun Menschen mit Behinderungen statt, die eine Benachteiligung befürchten, wenn es nicht mehr genügend intensivmedizinische Kapazitäten zur Behandlung aller akuten Covid-19-Fälle gibt. Bisher gibt es keine gesetzliche Grundlage, die regelt, wer in einem solchem Fall behandelt wird und wer nicht. Die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) hat zwar im Frühjahr 2020 eine „Leitlinie zur Priorisierung und Triage bei akuter Ressourcenknappheit“ erlassen und diese in jüngster Zeit aktualisiert. Doch die DIVI ist eine private Vereinigung und ihre Leitlinie hat keine rechtliche Bindung.