Von der Redaktion
3. März 2014 (aktualisiert am 26. November 2014)
Der „Fall Edathy“ hat 2014 in Deutschland zu einer erneuten Verschärfung des Sexualstrafrechts geführt. „Legal pervers. Warum ist es in Deutschland nicht strafbar, Fotos von nackten Kindern zu kaufen?“ titelte das Boulevardblatt B.Z. am 17. Februar 2014 zur damaligen Rechtssituation. Andere mahnten zur Besonnenheit. „Es ist nicht gut, wenn aus dem Strafrecht Moralrecht wird“, meinte der Jurist und ehemalige Staatsanwalt Heribert Prantl am 15./16. Februar 2014 in der Süddeutschen Zeitung. Doch am 14. November 2014 entsprach der Deutsche Bundestag auf Initiative von Justizminister Heiko Maas (SPD) der Forderung der B.Z..
Globale Gleichheit nimmt diese Vorgänge zum Anlass für die erstmalige Dokumentation einer wenig bekannten Anhörung von 32 Sachverständigen – Soziologen, Sexualwissenschaftler, Psychiater, Psychologen, Pädagogen, Gerichtsmediziner, Kriminologen, Kriminalpolizeibeamte, Theologen, Philosophen und Juristen – im Deutschen Bundestag vom November 1970, die dem Vierten Gesetz zur Reform des Strafrechts vom 23. November 1973 vorausging und sich durch ihre Sachlichkeit und Unaufgeregtheit wohltuend von der über weite Strecken hysterisch geführten gegenwärtigen Debatte abhebt.
Am 13. November 2014 jedoch verurteilte der Politikwissenschaftler Franz Walter (SPD) in der Wochenzeitung Die Zeit rückblickend die damaligen 32 Experten. Walter war von der Partei Die Grünen/Bündnis 90 mit einer Untersuchung über mutmaßliche pädophile Einflüsse auf verschiedene grüne Parteiprogramme der Gründungsjahre beauftragt worden. Empört äußerte sich Walter: „Regelrecht schockiert haben mich die Auswüchse der Strafrechtsdiskussion, vor allem die Anhörung eines Sonderausschusses des Bundestages zur Novellierung des Sexualstrafrechts im November 1970. Das hat mich fast umgehauen. Was Kriminologen, protestantische Erzieher und Sexualwissenschaftler da über Sex zwischen Erwachsenen und vorpubertären Kindern schwadroniert haben, ist völlig verantwortungslos, komplett absurd. Sie hatten zwar kaum wissenschaftliche Empirie – behaupteten aber, dass Pädosexualität den Kindern nicht schade, ja sogar ihre Entwicklung fördere.“
Abgesehen von der plakativ verkürzten Zusammenfassung der damaligen Expertenanhörung durch Walter kann von mangelnder sexualwissenschaftlicher Empirie in Deutschland allerdings keine Rede sein, eher von Repressionen. Die Sexualwissenschaft wurde durch Magnus Hirschfeld (1868-1935) begründet. Sein 1919 in Berlin gegründetes „Institut für Sexualwissenschaft“ wurde 1933 von den Nazis geschlossen. Das 1973 von Volkmar Sigusch (geb. 1940) gegründete „Institut für Sexualwissenschaft“ in Frankfurt/ Main wurde 2006 geschlossen.
Dokumente 1a-e
Stenographische Protokolle der 28. bis 31. Sitzung des Sonderausschusses zur Reform des Strafrechts vom 23. bis 25. November 1970 und am 3. Dezember 1970 (Sachverständigenanhörung).
a) 28. Sitzung
b) 29. Sitzung
c) 30. Sitzung
d) 30. Sitzung – Anlagen
hier u.a. der den Sachverständigen vom Sonderausschuss vorgelegte Fragenkatalog
e) 31. Sitzung
Dokument 2
Entwurf der Bundesregierung zum Vierten Gesetz zur Reform des Strafrechts vom 4. Dezember 1970.
Dokument 3
Stellungnahme des Sonderausschusses vom 14. Juni 1972 zum Gesetzentwurf der Bundesregierung.
Dokument 4
Viertes Gesetz zur Reform des Strafrechts (4. StrRG) vom 23. November 1973.