Von Kim Rixecker – 22. Februar 2021
Das Bundeskabinett hat den umstrittenen Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Rechtsradikalismus und Hass im Internet beschlossen. Die Internet-Branche und der Deutsche Anwaltsverein kritisieren die geplante Gesetzesverschärfung als teilweise verfassungswidrig. Das vom Kabinett gebilligte Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität sieht unter anderem harte Strafen für im Netz getätigte Drohungen vor. Wer mit Mord oder Vergewaltigung droht, soll zukünftig bis zu drei Jahre ins Gefängnis. Außerdem sieht das Gesetz vor, dass antisemitische Motive bei der Strafzumessung besonders zu berücksichtigen seien. Darüber hinaus sollen soziale Netzwerke zukünftig strafbare Handlungen an eine Zentralstelle beim Bundeskriminalamt (BKA) melden. Tun sie das nicht, droht ihnen ein Bußgeld. Um der zu erwartenden Flut an Daten Herr zu werden, soll das BKA um rund 300 neue Stellen aufgestockt werden. Melden müssen die Social-Media-Anbieter Beiträge immer dann, wenn sie den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllt sehen oder es um Morddrohungen geht.