Von Florian Vollert – 18. Juli 2019
Dem Journalisten und Publizisten Julian Assange droht bei einer Auslieferung an die USA eine Haftstrafe von 175 Jahren. Den bisher geltenden Schutz der Meinungs- und Publikationsfreiheit will die Trump-Regierung in ihr unliebsamen Bereichen aushebeln. Bericht über eine Veranstaltung des Komitees zur Verteidigung Von Julian Assange und Chelsea Manning in der Volkshochschule Heilbronn.
Eine der wichtigsten Persönlichkeiten im Kampf gegen die völkerrechtswidrigen Kriege von USA und NATO, gegen Kriegsverbrechen und Folter, ist Julian Assange mit seinem Team von der Enthüllungsplattform WikiLeaks. Die von WikiLeaks veröffentlichten Dokumente stammen von Whistleblowern, die u. a. Staatsverbrechen dokumentieren, und die deshalb von den Regierungen der betreffenden Staaten juristisch verfolgt werden.
Doch was ist dran, an diesen Geschichten sowie an der „komischen” Figur Julian Assange, an der sich die Geister scheiden?
In Heilbronn hat sich jüngt ein „Komitee zur Verteidigung von Julian Assange und Chelsea Manning” gegründet. Und um über diesen Fall aufzuklären, fand in Kooperation mit der Rosa-Luxemburg-Stiftung und der Volkshochschule Heilbronn eine Veranstaltung im Deutschhofkeller statt. Referent war Lorin Brenig aus Berlin, Mitglied im Vorstand der Partei Demokratie in Europa und Organisator für die Bewegung Diem25 sowie der Protestdemonstration für die Freilassung von Julian Assange („Wir alle sind Julian Assange“) am 2. Mai 2019 in Berlin: Moderiert wurde die Veranstaltung von dem Historiker Dr. Alexander Bahar.
Brenig begann seinen Beitrag mit einer Darstellung der Biographie Julian Assanges. Assange hatte eine bewegte Kindheit in Australien und fiel durch seinen ausgeprägten Wunsch nach Gerechtigkeit auf. In der sich entwickelnden Hackerszene sozialisierte er sich politisch mit dem Wunsch, Politik transparent für die Menschen darzustellen. Das ist bis heute auch die politische Agenda der von ihm ins Leben gerufenen Enthüllungs-plattform WikiLeaks. Menschenverachtende Politik und die dafür verantwortlichen Regierungen sollen mitsamt ihren Machenschaften dargestellt werden, etwa in Korruptionsfällen oder eben mit veröffentlichten Unterlagen zu Kriegsverbrechen.
Mit einer Schmutzkampagne wird seit Jahren versucht, Assanges Ansehen zu diskreditieren ‒ und somit seine politische Arbeit. Er selbst verbrachte viele Jahre gezwungenermaßen in der Botschaft Ecuadors in London, die ihm Asyl gewährt hatte. Aufgrund eines Deals zwischen der amtierenden Regierung Ecuadors unter Lenin Moreno und Großbritannien wurde er im April von der britischen Polizei festgenommen und ist seitdem im Belmarsh-Hochsicherheitsgefängnis inhaftiert. Die US-Justiz hat seine Auslieferung in die USA beantragt. Der Sonderbeauftragte der UN, der Schweizer Völkerrechtsprofessor Nils Melzer, hat Assange Ende Mai zusammen mit zwei Medizinern im Gefängnis besucht und bei ihm alle Anzeichen für jahrelange psychologische Folter (u. a. durch Isolationshaft) festgestellt.
Wenn an den Vergewaltigungsvorwürfen gegen Julian Assange etwas dran sei, erklärte Brenig, dann muss das ein Gericht in Schweden klären. Aktuell gibt es von dort aber keinen Antrag zur Überstellung des in Großbritannien Inhaftierten. Allerdings einen aus den USA, wo man ihm den Prozess aus politischen Gründen machen möchte. Das „Vergehen” Assanges besteht darin, dass er als Journalist geheime Dokumente aus dem Militärapparat publiziert habe, die andere WikiLeaks zur Verfügung gestellt haben. Die anderen, Whistleblower wie z. B. Chelsea Manning, haben Dokumente „gestohlen”, die z. B. Verbrechen gegen das Völkerrecht und gegen die Menschlichkeit aufdecken. Durchaus ehrenhafte „Diebstähle”, die zukünftige völkerrechtswidrige Kriege mit tausenden „Kollateralschäden” verhindern helfen sollen. Nur in einem einzigen Fall soll Assange seiner Informantin Chelsea Manning (ohne Erfolg) geholfen haben, ein Passwort zu hacken. Sowohl Assange als auch Manning bestreiten das. Von den 18 Anklagepunkten, auf deren Basis Assange in den USA zu 175 Jahren Haft verurteilt werden könnte, bezieht sich ein einziger auf diesen Vorwurf. Alle anderen beziehen sich auf seine legale journalistische Tätigkeit, die nun allerdings einen Verstoß gegen das US-Spionagegesetz aus dem Ersten Weltkrieg darstellen soll. Würde Assange auf Grundlage dieses Gesetzes verurteilt werden, so der Referent, wäre damit ein Präzedenzfall geschaffen. Jeder beliebige Journalist, der „geheime” Informationen publik macht, die der US-Regierung nicht gefallen, könnte dann juristisch belangt werden.
Die anwesenden Zuhörerinnen und Zuhörer diskutierten dann die Möglichkeiten, Assange zu helfen. Neben dem Aufruf des Komitees „Freiheit für Julian Assange und Chelsea Manning!“ wurde auch eine aktuelle Petition an den Deutschen Bundestag zum Schutz von Whistleblowern vorgestellt, die jeder unterzeichnen sollte.