Von Thomas Scripps – 24. Februar 2024
Der WikiLeaks-Gründer Julian Assange wartet erneut auf eine Entscheidung der britischen Gerichte über seine Auslieferung an die Vereinigten Staaten. Nach einer zweitägigen Anhörung, in der sein Anwaltsteam die Zulassung einer Berufung vor dem High Court beantragte, behielten sich die Richter Mr. Justice Johnson und Dame Victoria Sharp ihre Entscheidung vor. Es wird erwartet, dass sie erst nach dem 4. März, dem Stichtag für die Einreichung zusätzlicher Unterlagen durch die Anwälte, eine Erklärung abgeben werden.
Wird die Erlaubnis erteilt, muss Assange weiter im Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh ausharren, bis das Berufungsverfahren abgeschlossen ist und eine endgültige Entscheidung getroffen wurde.
Sollten die Richter die Zulassung zur Berufung verweigern, gibt es zwei Möglichkeiten. Assange wird unverzüglich den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anrufen und unter anderem eine Anordnung nach Artikel 39 beantragen, um seine Auslieferung zu blockieren, bis das Gericht in Straßburg seine eigene Entscheidung getroffen hat. Wenn dieser Antrag bewilligt wird, muss die britische Regierung entscheiden, ob sie sich an die Anordnung hält oder Assange trotzdem an die USA überstellt.
Alle Eventualitäten sind technisch und politisch möglich. Die britische herrschende Klasse hat eine wichtige Rolle als Kerkermeister des US-Imperialismus gespielt und Assange fast zwölf Jahre lang gefangen gehalten – zunächst in der ecuadorianischen Botschaft in London, die ständig von der Polizei belagert wurde, dann in Belmarsh. Sie könnte dies auch weiterhin tun, indem sie ihm die Einlegung von Rechtsmitteln beim High Court gewährt, die letztlich immer noch abgelehnt werden könnten, oder indem sie ein Rechtsmittel beim Europäischen Gerichtshof zulässt.
Oder der britische und der amerikanische Staat haben beschlossen, dass es an der Zeit ist, Assange in die USA auszuliefern. Ein solcher Plan wäre durch die in dieser Woche vorgebrachten überzeugenden Argumente erschwert, aber keinesfalls ausgeschlossen.
Eine Auslieferung würde Assange vor weitere enorme persönliche und rechtliche Herausforderungen stellen. Er hat während seiner Inhaftierung in Großbritannien schweren persönlichen Schaden erlitten, sowohl physisch als auch psychisch, und war zu krank, um an der Anhörung vor dem High Court teilzunehmen oder diese auch nur per Videoübertragung zu verfolgen. Seine Frau Stella, die ihn als suizidgefährdet einstuft, wenn er in die USA geschickt würde, hat kategorisch erklärt, dass er eine Auslieferung nicht überleben würde.