Von der Redaktion – 4. November 2021
Wir unterstützen die Klage der Sozialistischen Gleichheitspartei gegen ihre geheimdienstliche Beobachtung und ihre Nennung im Kapitel „Linksextremismus“ des Verfassungsschutzberichts. Der Partei werden keinerlei strafbare oder verfassungswidrige Handlungen zur Last gelegt. Ihre Beobachtung wird vom Verfassungsschutz und von der Bundesregierung ausschließlich mit ihrer sozialistischen Gesinnung gerechtfertigt.
Wir weisen die antidemokratische Argumentation der Bundesregierung in ihrer Klageerwiderung zurück, dass allein schon das „Streiten für eine demokratische, egalitäre, sozialistische Gesellschaft“ verfassungswidrig sei oder dass die „Forderung nach Sturz des ‚Kapitalismus’ und Errichtung des Sozialismus“, die „Agitation gegen angeblichen ‚Imperialismus’ und ‚Militarismus’“, sowie die „Ablehnung von Nationalstaaten und der Europäischen Union“ „Bestrebungen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung“ darstellen.
Diese Art der Gesinnungsjustiz ist ein fundamentaler Angriff auf die im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland garantierten demokratischen Grundrechte und kann leicht genutzt werden, um gegen jeden vorzugehen, der gegen soziale Ungleichheit, imperialistische Kriege, militärische Aufrüstung, staatliche Repression, Umweltzerstörung und andere Missstände des globalen Kapitalismus opponiert.
Wir fordern deshalb die sofortige Beendigung der geheimdienstlichen Überwachung und Diffamierung der SGP und aller anderen sozialistischen Gruppen als „linksextrem“ durch den Verfassungsschutz.
Mehr Informationen unter www.gleichheit.de/defendsgp oder #defendSGP